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P-Konto: So sichern Sie Ihr Existenzminimum in einer Woche

Wer eine Pfändung am Konto hat, verliert oft Geld, das ihm gesetzlich zusteht. Schritt-für-Schritt zum geschützten Konto.

Redaktion SCHULDENMAGAZIN
Foto von Euro-Banknoten – Symbolbild für Pfändungsschutz.
Foto von Euro-Banknoten – Symbolbild für Pfändungsschutz. · Foto: Pexels

Eine Kontopfändung ist einer der unangenehmsten Momente im Verlauf einer Überschuldung – plötzlich kommen weder Miete noch Lebensmittelgeld an. Das Pfändungsschutzkonto („P-Konto") ist die Antwort des Gesetzgebers. Es schützt das Existenzminimum sofort – und kostet nichts.

Wie viel bleibt geschützt?

Seit Juli 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 1.560 € pro Monat. Hinzu kommen Freibeträge für Unterhaltspflichten – zum Beispiel für eigene Kinder oder den Partner ohne Einkommen. Wer mehr als den Grundbetrag schützen will, braucht eine Bescheinigung – etwa von Familienkasse, Sozialamt oder einer Schuldnerberatungsstelle.

Schritt für Schritt zum P-Konto

1. Bestehendes Girokonto bei der eigenen Bank in ein P-Konto umwandeln lassen. Anspruch besteht laut Gesetz – die Bank darf nicht ablehnen. Die Umwandlung wirkt rückwirkend bis zu vier Wochen vor Antrag.

2. Bescheinigung über erhöhte Freibeträge einholen, falls Sie für andere sorgen. Diese geben Sie Ihrer Bank.

3. Eingänge prüfen: Sozialleistungen sind besonders geschützt und dürfen nicht angetastet werden, selbst wenn sie über dem Freibetrag liegen würden.

Häufige Fehler

Ein verbreiteter Irrtum: ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, um die Pfändung zu „verstecken". Das ist erstens Verfahrensvereitelung und zweitens fliegt es auf, sobald die Pfändung eingetragen wird. Der ruhige Weg ist immer das P-Konto – nicht die Flucht.

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